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Erklärung zur Barrierefreiheit
AHA-Anhänger Hagen e.U. ist bemüht, ihre Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.AHA-Anhaenger.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen Diese Website ist aktuell wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und/oder Ausnahmen bisher nur teilweise mit den angewandten, gültigen Normen und technischen Spezifikationen vereinbar.
AHA-Anhänger Hagen e.U.
arbeitet daran, die vollständige barrierefreie Gestaltung der Webseite kurzfristig sicherzustellen.
Nicht barrierefreie Inhalte Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus beschriebenen Gründen nicht barrierefrei: Einige Schaltflächen auf der Website enthalten keinen wahrnehmbaren Text. Schaltflächen müssen jedoch einen klar erkennbaren, zugänglichen Namen (accessible name) besitzen, um ihre Funktion für Nutzende von Screenreadern verständlich zu machen. Bestimmte Elemente weisen einen unzureichenden Farbkontrast zwischen Text und Hintergrund auf. Elemente müssen einen ausreichenden Kontrast aufweisen, damit Inhalte auch für Menschen mit Sehbehinderungen oder Farbsehschwächen gut lesbar sind. Einzelne Links beinhalten keinen wahrnehmbaren Linktext. Links müssen wahrnehmbaren Text enthalten und dürfen nicht ausschließlich durch visuelle Merkmale identifiziert werden. Zudem müssen sie sich vom umgebenden Text auf eine Weise unterscheiden, die nicht allein auf Farbe beruht (z. B. durch Unterstreichung). Für verknüpfte Bilder fehlen aktuell Alternativtexte. Abbildungen müssen mit einem Alternativtext versehen sein, damit visuelle Informationen auch für Screenreader-Nutzerinnen und -Nutzer zugänglich sind. Einige Elemente mit ARIA-Rollen erfüllen nicht die Anforderungen an untergeordnete Rollen („Child Roles“) oder besitzen keine passenden Beziehungen, was die semantische Struktur für assistive Technologien beeinträchtigen kann. ARIA-Befehle (z. B. bei Bedienelementen) besitzen teilweise keinen zugänglichen Namen. Diese sind jedoch erforderlich, um Funktionen korrekt zu kommunizieren. Bei bestimmten Formularfeldern fehlt eine programmatisch erkennbare Beschriftung (Label). Formularelemente müssen für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen oder beim Einsatz von Screenreadern eindeutig benannt und zuordenbar sein. Die Hauptnavigation (Menü) lässt sich derzeit nicht vollständig per Tastatur bedienen – insbesondere fehlt die Fokussteuerung über die Tabulatortaste. Dies erschwert die Nutzung für Menschen, die keine Maus verwenden können. Eingebundene Videos verfügen derzeit nicht über textbasierte Transkripte. Diese sind erforderlich, damit gehörlose oder schwerhörige Nutzerinnen und Nutzer die Inhalte vollständig erfassen können. Listen-Elemente (<li>) müssen sich innerhalb von geordneten (<ol>) oder ungeordneten (<ul>) Listen befinden, um die semantische Struktur und Navigation für Screenreader korrekt darzustellen.
Hilfetool zur Unterstützung Wir setzen ein Tool , A11y Ready zur Unterstützung ein. mit diesem können weitere persönliche Bedürfnisse angepasst werde. Einfach links unten das Männchen im schwarzen Kreis anklicken und das Auswahlfenster öffnet sich.
Erstellung dieser Erklärung der Barrierefreiheitserklärung Diese Erklärung wurde am 02.01.2026 erstellt und zuletzt von uns selbst überprüft/geändert am 02.01.2026.
Feedback und Kontaktangaben Sollten Ihnen Mängel bei der barrierefreien Gestaltung unserer Website auffallen oder benötigen Sie Informationen zu Inhalten, die von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen sind, nutzen Sie bitte das Kontaktformular. Alternativ können Sie sich auch direkt an uns wenden:
AHA-Anhänger Hagen Raddingsdorfer Str. 1 23923 Boitin-Resdorf E-Mail: service@aha-anhaenger.de Telefon: +49 (0) 38821 159994 Wir bemühen uns, Ihre Anfrage zeitnah zu prüfen und Ihnen eine Rückmeldung zu geben.
Durchsetzungsverfahren Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden.